Alles, was Recht ist
Wie empfangen Sie Ihre Radio- und Fernsehprogramme? Über die gute alte Dachantenne, das Kabel oder über Satellit? Wohnen Sie in einer Mietwohnung oder im Eigenheim? Sind Sie an einer Einzel- oder Gemeinschafts-Empfangsanlage angeschlossen? Was können und dürfen Sie tun, um den Satellitenempfang zu nutzen? Zu Ihrer Information hat ASTRA die z. Zt. gültige Rechtspraxis zusammengestellt.
Aus der Sicht des Mieters
| Ich darf meine Antennen installieren | Mietshaus |
Wohnungseigentümer- gemeinschaft
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| Grundsätze | Im unverkabelten Gebiet: Ich darf meine Antenne installieren (unter Beachtung etwaiger Ortsbildsatzungen der Gemeinde) | JA (der Vermieter muss zustimmen) | JA (der Vermieter muss zustimmen) |
JA (Vermieter und WEG müssen zustimmen)
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| Im verkabelten Gebiet: Ich darf meine Antenne installieren (unter Beachtung etwaiger Ortsbildsatzungen der Gemeinde) | JA (der Vermieter muss zustimmen) | JA (der Vermieter muss zustimmen) |
JA (Vermieter und WEG müssen zustimmen)
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| Maßnahmen | Ich darf meine Antenne installieren, muß aber beachten: | Vor Installation Duldungserklärung des Vermieters erbitten. | Vor Installation Duldungserklärung des Vermieters erbitten. |
Vor Installation Duldungserklärung des Vermieters erbitten; erbitten; dieser muss Zustimmung der WEG einholen.
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| Rechtliche Hilfsmittel | Falls die Maßnahmen nicht zum Erfolg führen, darf ich dennoch meine Antenne installieren, wenn folgendes bewirkt wird: | Falls Vermieter die Zusage versagt: Klage auf Duldung der Antenneninstallation. Begründung: Vorrang der Informationsfreiheit vor den Interessen des Vermieters an Gebäudeoptik. Auflagen möglich (z.B. Rückbauverpflichtung bei Auszug). Im verkabelten Gebiet: Informationsrecht des Einzelnen führt zu Duldungsanspruch, wenn Kabelangebot geringer als Sat-Empfang ist. |
Falls Vermieter die Zusage versagt: Klage auf Duldung der Antenneninstallation. Begründung: Vorrang der Informationsfreiheit vor den Interessen des Vermieters an Gebäudeoptik. Auflagen möglich (z.B. Rückbauverpflichtung bei Auszug). Vorrang der Gemeinschaftsantenne vor Individualantennen. Im verkabelten Gebiet: Informationsrecht des Einzelnen führt zu Duldungsanspruch, wenn Kabelangebot geringer als Sat-Empfang ist. |
Es gelten in Kombination Spalte * und **
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Aus der Sicht des Immobilieneigentürmers
| Ich darf meine Antennen installieren | Mietshaus |
Wohnungseigentümer- gemeinschaft
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| Grundsätze | Im unverkabelten Gebiet: Ich darf meine Antenne installieren (unter Beachtung etwaiger Ortsbildsatzungen der Gemeinde) | JA (Ohne Einschränkung) | JA (Ohne Einschränkung) |
JA (Mit Genehmigung der WEG)
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| Im verkabelten Gebiet: Ich darf meine Antenne installieren (unter Beachtung etwaiger Ortsbildsatzungen der Gemeinde) | JA (Ohne Einschränkung) | JA (Ohne Einschränkung) |
JA (Mit Genehmigung der WEG)
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| Maßnahmen | Ich darf meine Antenne installieren, muß aber beachten: | Keine Maßnahmen erforderlich |
Keine Maßnahmen erforderlich: Mieter müssen Installationskosten und wiederkehrende Kosten im Falle der Nutzung tragen |
Vor Installation einstimmige Genehmigung der Eigentümerversammlung beantragen
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| Rechtliche Hilfsmittel | Falls die Maßnahmen nicht zum Erfolg führen, darf ich dennoch meine Antenne installieren, wenn folgendes bewirkt wird: | Wenn Mieter sich gegen Mieterhöhung wegen Installationskosten (Umlage 11% p.a.) wehren, ggf. Zahlungs- oder Feststellungsklage | Falls Einstimmigkeit nicht zu erzielen ist: fehlende Zustimmung unerheblich, wenn Miteigentümer in ihren Rechten nicht beeinträchtigt werden. Im verkabelten Gebiet: Informationsrecht des Einzelnen führt zu Duldungsanspruch, wenn Kabelangebot geringer als Sat-Empfang ist. |
Quelle: ASTRA
EU-Mitteilung:
Die Kommission verkündet das Recht auf die Parabolantenne.
Um was geht es? Lesen Sie hier den Text des EU-Gesetzentwurfes - er steht Ihnen als Download bereit (PDF 62 KB - 19 Seiten).
Aktuelle Rechtsprechung: „Lichtblick für alle Schüsselfreunde“
Das Landgericht Hamburg hat erneut bestätigt, dass Mieter auch ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters berechtigt sind, eine mobile Parabolantenne auf dem Balkon aufzustellen – Gleiches gilt auch für die Terrasse (Urteil vom 19.12.2002, Az. 307 S 132/02). Voraussetzung ist, dass das bloße Aufstellen oder Festklemmen nicht mit einem Eingriff auf die Gebäudesubstanz durch Bohren und Ähnliches verbunden ist.
Wie die Juristin Eve Raatschen in einem Artikel in der „tageszeitung“ (19.03.2003) erläutert, ist auch das Grundsatzpapier der EU-Kommission ein „Lichtblick für alle Schüsselfreunde“. Die Kommission hatte in einer Mitteilung vor zwei Jahren darauf hingewiesen, dass jeder EU-Bürger das Recht habe, die von ihm gewünschten Fernsehprogramme zu empfangen und damit auch ein Recht auf eine Parabolantenne bestehe.
Die Juristin geht davon aus, dass eine konsequente Umsetzung dieser Position zu einer erweiterten Zulässigkeit von Parabolantennen führen wird.
Ein Urteil vom 30. November 2004 des Landgerichts Berlin zum Thema "Recht auf Satellitenempfang" unterstützt diese Aussage!
Artikel aus der INFOSAT: "Die Schüssel darf auf den Balkon"
Titelseite der INFOSAT |
"Immer wieder kommt es zu Reibereien zwischen Mietern und Vermietern, wenn es um Satellitenempfang mit Einzelanlagen geht. Satellitenempfang lässt sich jedoch nicht grundsätzlich für Mieter verbieten, wie einschlägige Gerichtsurteile belegen". Lesen Sie hier den ganzen Artikel. (Quelle: www.infosat.info, Ausgabe Nr. 247, Oktober 2008) |